Sehr geehrte Damen und Herren, seit gestern gilt in Hamburg ein einjähriger Beobachtungszeitraum nach § 13 Abs. 4 PBefG. Das bedeutet, dass keine neuen Genehmigungen für den Taxenverkehr mehr erteilt werden, dies gilt sowohl für die Neubewerber als auch für Betriebserweiterungen. Unsere Pressemeldung dazu finden Sie hier: https://www.hamburg.de/bvm/medien/18743080/2024-06-13-bvm-taxi/ Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hamburg.de/taxi und…
Sehr geehrte/r Frau/Herr XXX, seit der Rückverlegung der E-Taxis in den Taxispeicher haben wir vermehrt festgestellt, dass das Nachrückverfahren im Taxispeicher nicht von allen Fahrern praktiziert wird. Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Fahrer entsprechend auf die Einhaltung des Nachrückverfahrens hinzuweisen. Im Taxispeicher sind die Fahrspuren entsprechend gekennzeichnet und zur sichtbaren Trennung zwischen Bereitstellung T1…